Regelungen zur Durchführung des Spielabends
Aufgrund der ab dem 24.11.2021 geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW sind die Regelungen für den Spielabend wie folgt anzupassen:
- Zutritt nur unter Berücksichtigung der 2G-Regelung (geimpft, genesen) für Personen ab 16 Jahren.
- Betreten des Kolpinghauses mit medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung, die dauerhaft im Spiellokal getragen werden muss. Bei Langzeitpartien (Stadtmeisterschaft, etc.) kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Brett abgelegt werden, jedoch ist auch hier das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung dringend zu empfehlen.
- Handdesinfektion im Eingangsbereich.
- Eintragen in die Anwesenheitsliste.
- Abstände - 1,5 m - einhalten.
- Rotation am Brett erlaubt.
- Lüftung der Räumlichkeiten zu jeder vollen Stunde für 10 Minuten.
Die 2G-Regelung wird auch bei den Mannschaftskämpfen im Schachbund NRW, Verband und Bezirk Anwendung finden. Das Hygienekonzept des Schachbundes NRW kann hier aufgerufen werden.